Entfernungsrechner
Flug
Die wichtigste Luftverbindung von und nach Europa besteht zwischen Frankfurt und Windhoek, die von der deutschen Lufthansa-Tochter Discover mehrmals wöchentlich angeboten wird. Da es sich um Nachtflüge handelt und eine Zeitverschiebung praktisch nicht besteht, entfällt der auf Reisen sonst so unangenehme Jetlag. Die Flugkosten betragen zwischen 1.100 und 1.700€ je nach Reise- und Buchungszeitpunkt (unverbindliche Angabe, Stand: Mai 2024).
Visum
Deutsche konnten bislang für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Seit dem 24.05.24 besteht für 31 Länder der überwiegend westlichen Welt (Europa, USA) eine Visumspflicht. Bislang wurde ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Erwartet wird mit Ankündigung vom 24.05.24 die EInführung von Visumsgebühren für Bürger von insgesamt 31 genannten Staaten, in denen namibische Bürger ebenfalls keine visumsfreie Einreise gewährt bekommen (non-reciprocing countries). Es muss ein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorgelegt werden.
Der „Visitors‘ Entry Permit“ konnte bisher für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass auch das zukünftige Touristenvisum eine vergleichbar lange Gültigkeit (90 Tage) besitzen wird. In der Regel wird die Erlaubnis auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, o. Ä. ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.
Weitere Informationen erteilt die konsularische Vertretung der Republik Namibia:
Botschaft der Republik Namibia
Leitung: S.E. Herr Martin Andjaba, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (03.02.2021)
Adresse: 14052 Berlin, Reichsstraße 17
E-Mail: info@namibia-botschaft.de
Telefon: +49 30 254 09 50
Fax: +49 30 254 095 55
Website: http://www.namibia-botschaft.de
Nationalfeiertag: 21. März
(Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de, abgerufen am 26.05.24)
Die wichtigste Luftverbindung von und nach Europa besteht zwischen Frankfurt und Windhoek, die von der deutschen Lufthansa-Tochter Discover mehrmals wöchentlich angeboten wird. Da es sich um Nachtflüge handelt und eine Zeitverschiebung praktisch nicht besteht, entfällt der auf Reisen sonst so unangenehme Jetlag. Die Flugkosten betragen zwischen 1.100 und 1.700€ je nach Reise- und Buchungszeitpunkt (unverbindliche Angabe, Stand: Mai 2024).
Visum
Deutsche konnten bislang für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Seit dem 24.05.24 besteht für 31 Länder der überwiegend westlichen Welt (Europa, USA) eine Visumspflicht. Bislang wurde ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Erwartet wird mit Ankündigung vom 24.05.24 die EInführung von Visumsgebühren für Bürger von insgesamt 31 genannten Staaten, in denen namibische Bürger ebenfalls keine visumsfreie Einreise gewährt bekommen (non-reciprocing countries). Es muss ein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorgelegt werden.
Der „Visitors‘ Entry Permit“ konnte bisher für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass auch das zukünftige Touristenvisum eine vergleichbar lange Gültigkeit (90 Tage) besitzen wird. In der Regel wird die Erlaubnis auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall - sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste, o. Ä. ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.
Weitere Informationen erteilt die konsularische Vertretung der Republik Namibia:
Botschaft der Republik Namibia
Leitung: S.E. Herr Martin Andjaba, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter (03.02.2021)
Adresse: 14052 Berlin, Reichsstraße 17
E-Mail: info@namibia-botschaft.de
Telefon: +49 30 254 09 50
Fax: +49 30 254 095 55
Website: http://www.namibia-botschaft.de
Nationalfeiertag: 21. März
(Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de, abgerufen am 26.05.24)